Trägerkonzept
In unserem Trägerkonzept stellen wir Ihnen u.a. unsere Organisationsform, unser Leitbild und unsere pädagogische Arbeit vor.
Trägerkonzeption des Nice Bildung e.V.
1. Träger
1.1 Organisation, Rechtsrahmen
Der Verein Nice Bildung e.V. ist ein Zusammenschluss von Menschen verschiedenster Nationalitäten. Im Jahr 2005 war es soweit und der Verein wurde und unter dem Aktenzeichen VR 24523 B im Vereinsregister beim Amtsgericht Charlottenburg eingetragen. 2005 wurden wir vom Finanzamt für Körperschaften I Berlin unter dem Aktenzeichen 27 / 636 / 60137 als gemeinnützig anerkannt.
1.2 Leitbild
Die Kindertagesstätten der Nice Bildung e.V. orientieren sich an einem humanistischen Menschenbild, einer weltanschaulich neutralen Bildung, Erziehung und Betreuung sowie an der Lebenswelt des Kindes und seiner Familie. Dabei werden entscheidende Grundwerte wie Toleranz, gegenseitiger Respekt,
Wertschätzung und Solidarität gelebt und vermittelt.
Sie bieten ein umfangreiches Betreuungsangebot an und leisten wertvolle Beiträge zur Erziehung und Bildung von Kindern.
Die Arbeit des Trägers bewegt sich innerhalb eines Handlungsrahmens, der durch folgende Quellen definiert wird:
− Berliner Bildungsprogramm (BBP)
− Kindertagesstättenförderungsgesetz (KitaFöG)
− Rechtsverordnung (VO KitaFöG)
− Rahmenvereinbarung (RVTaG)
− Qualitätsvereinbarungen (QV TAG )
Grundsätzliches Ziel seiner Tätigkeit ist die Förderung des Kindeswohls durch die kontinuierliche und nachhaltige Unterstützung und Begleitung des Heranwachsens der Kinder. Dieses Ziel erreicht er, in dem er seine Arbeit nach folgender Trägerphilosophie gestaltet:
– Wir sehen Kinder als eigenständige Persönlichkeiten mit individuellen Bedürfnissen. Sie haben das Recht, geachtet und ernst genommen zu werden. Dazu gehört, die Meinung von Kindern mit einzubeziehen und ihnen Freiräume zu geben, damit sie sich – unter Berücksichtigung ihrer individuellen Fähigkeiten und Bedürfnisse – entsprechend entfalten können. Hierbei schaffen unsere persönliche und fachliche Zuwendung und die Wahrnehmung und Beobachtung der Kinder eine verlässliche Basis.
– Wir verstehen die Kindertagesstätte als eine Einrichtung der frühkindlichen Bildung, die durch ein anregungsreiches Umfeld und verlässliche Bezugspersonen allen Kindern – unabhängig von
Geschlecht, ethnischer und religiöser Zugehörigkeit, sozial-ökonomischer Situation ihrer Familien und ihrer individuellen Fähigkeiten – bestmögliche und gleichberechtigte Lern- und
Entwicklungschancen bietet. Dabei ist für uns miteinander leben und lernen von Kindern mit und ohne Behinderung eine Selbst-verständlichkeit. Bildung als aktiver, ganzheitlicher und
subjektiv geprägter Aneignungsprozess des Kindes versetzt es in die Lage, sich zu entwickeln, zu lernen, zu handeln und Beziehungen zu gestalten.
– Wir sehen Eltern als kompetente Partner in der Erziehung. Diese Haltung ist geprägt von gegenseitigem Respekt, Wertschätzung und dem Verständnis gegenüber formulierten
Erwartungen und Befürchtungen. Die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Elternvertretungen ist uns wichtig. Wir sind eine familienergänzende Einrichtung und unterstützen Eltern in ihrem Erziehungs- und Bildungsauftrag.
– Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tragen durch ihre Arbeit zur Verwirklichung des Auftrags und der Ziele und durch ihre Ideen zur kontinuierlichen Weiterentwicklung unserer
Professionalität bei. Die entsprechenden Aufgaben werden teamorientiert festgelegt und regelmäßig reflektiert.
– Ausgehend von der Reflektion des eigenen Handelns und unter Berücksichtigung aktueller Fachdiskussionen entwickeln wir die Qualitätsstandards und – Ziele für die pädagogische Arbeit kontinuierlich weiter. Wir begreifen interne und externe Evaluationen als Chance, uns ständig zu verbessern. Ziel- orientierte Fort- und Weiterbildungen sind ein selbstverständlicher Bestandteil unserer Personalpolitik.
– Zwischen dem Träger, der Leitung und dem Team besteht eine offene Kommunikations- und Kritikfähigkeit womit man gerecht und vertrauensvoll umgeht. Ein gemeinschaftliches und
motiviertes Team ist für die Kinder, Eltern und Kollegen wichtig, was bedeutet, dass Personalentscheidungen immer wieder zum Wohle aller geprüft und getroffen werden
– Seine Dienste erbringt der Träger in hoher Qualität durch qualifizierte Mitarbeiter und mit qualitativ hochwertiger Ausstattung und entsprechenden Angeboten. Er sichert diese hohe Qualität durch Qualitätssicherungsmaßnahmen und -prozesse und evaluiert diese ständig.
1.3 Personal
Das Personal setzt sich aus der Geschäftsleitung, der Kita-Leitung, dem pädagogischen und administrativen Personal zusammen.
1.3.1 Geschäftsleitung
Die Geschäftsleitung ist verantwortlich für alle Angebote des Trägers in fachlicher, inhaltlicher, qualitativer und organisatorischer Hinsicht. Daneben ist sie zuständig für Auswahl, Einsatz, Führung, Entwicklung, Pflege und Finanzierung des gesamten Personals. Sie stellt die persönliche und fachliche Eignung der Fachkräfte sicher, unterstützt ihre Weiter-entwicklung und stellt die Teamentwicklung sicher. Dadurch trägt sie der Bedeutung des Personals für die Umsetzung ihres
Leitbildes und der Trägerkonzeption Rechnung.
1.3.2 Kita-Leitung
Die pädagogische Verantwortung und Leitung für die Kita wird von einer Kita-Leitung übernommen. Sie ist Ansprechpartnerin und Bindeglied zwischen den Mitarbeiter/innen der Kita, den Grundschulen, den Eltern und dem Träger. Sie unterstützt die Geschäftsleitung bei der Umsetzung und (Weiter-) Entwicklung von Träger- bzw. Kita-Konzeptionen, bei Evaluationen und bei
der Qualitätssicherung.
Der Träger muss unterschiedliche gesetzliche, fachliche, finanzielle und trägerspezifische Anforderungen umsetzen. Die Kita-Leitung handelt im Auftrag des Trägers und setzt diese
Anforderungen in ihrem Verantwortungsbereich um. Die Kita-Leitung koordiniert und optimiert dabei die Arbeit der Kita. Sie erarbeitet zusammen mit dem Fachpersonal der Kita die
pädagogische Konzeption auf der Grundlage des Berliner Bildungsprogramms und gestaltet es mit individuellen Schwerpunkten aus. Der Träger ggfs. eine von ihm eingesetzte Fachleitung ist bei der Erarbeitung der Kita-Konzeption rahmenbildend und ergänzend involviert. Die Konzeption wird
regelmäßig überprüft und weiterentwickelt.
1.3.3 Fachkräfte
Die Qualität der pädagogischen Arbeit in der Kita hängt entscheidend von den individuellen beruflichen und persönlichen Fähigkeiten der eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
sowie von deren Zusammenwirken im Team ab. Daher setzt der Träger nur pädagogisches Fachpersonal ein, das verlässlich mit dem Träger zusammenarbeitet. Sie setzen die Konzeption und
das Leitbild der Kita im Alltag maßgeblich um und treiben die qualitative Weiterentwicklung der Kindertagesstätte voran. Sie übernehmen durch Ihre Arbeit Verantwortung für die gesamte Kita.
Unabhängig von der konkreten Ausgestaltung der Konzeption der Kita übernehmen alle Pädagogen des Trägers folgende Rollen und Aufgaben und zeichnen dadurch ein bestimmtes Verständnis von
Bildung in ihrer täglichen Arbeit:
– Sie sehen jedes Kind in seiner Individualität und als Gruppenmitglied.
– Sie akzeptieren jedes Kind wie es ist: Eine selbständige, einzigartige und unverwechselbare Persönlichkeit.
– Sie vergleichen nie ein Kind mit einem anderen, denn jedes Kind gibt nach seinen Kräften sein Bestes. Es soll sich mit ihrer Hilfe zu einer schulreifen und selbstbewussten Persönlichkeit entwickeln.
– Sie hören jedem Kind zu und nehmen es, in seinen Wünschen, Gefühlen und Bedürfnissen ernst.
– Sie unterstützen die Kinder, ihre Beziehungen untereinander positiv zu gestalten. In der gegenseitigen Achtung der Kinder untereinander, sollen sie ein Gefühl von Glück und Zufriedenheit erleben.
– Sie nehmen die Kinder in ihren Sorgen und Nöte ernst und behandeln jedes Kind respektvoll.
– Sie beobachten und fördern die Kinder, unterstützen sie in ihren Fertigkeiten und Fähigkeiten. Dabei gehen sie zuerst von ihren Stärken aus.
– Sie unterbreiten Angebote zur Entwicklung und Schulung aller Sinne der Kinder. Durch die Bewegungserziehung sollen die Kinder lernen, den eigenen Körper und den Körper der anderen Kinder zu achten und zu akzeptieren.
– Sie möchten, dass die Kinder gerne kommen und sich bei ihnen wohl fühlen, Spaß haben, spielen, experimentieren, ausprobieren, erproben, lernen und sich als vollwertiges Gruppenmitglied begreifen.
– Sie sind in allen Dingen den Kindern ein Vorbild, d.h. sie leben ihnen das Verhalten vor, welches sie für sinnvoll halten. Die Auseinandersetzung mit den eigenen Rollen, Regeln und den damit verbundenen Werten helfen ihnen (und den Kindern), den Alltag besser zu strukturieren, ihn übersichtlich zu gestalten und den Kindern Sicherheit zu geben.
– Sie üben keinerlei Zwang aus. Ihr Zusammenleben wird durch klare, eindeutige, nachvollziehbare und veränderbare Regeln und Vereinbarungen strukturiert.
– Sie gehen miteinander höflich und respektvoll um, üben Kritik in angemessenem Rahmen. Problemdiskussionen werden nicht vor den Kindern geführt. Das eigene sozialpädagogische Handeln reflektieren sie regelmäßig in Teamsitzungen.
– Sie sind den Eltern gegenüber offen und ehrlich, eventuelle Probleme werden in einer angemessenen Atmosphäre diskutiert. Bei Konflikten im Team und mit Eltern vermittelt der Vorstand.
1.3.4 Beziehung Träger-Personal, Fort- und Weiterbildung
Der Träger möchte auf der Grundlage von Vertrauen und eines kooperativen Führungsstils die Interessen der Mitarbeiter und seinen Auftrag, qualitativ hochwertige Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsarbeit zu leisten, in Einklang bringen. Um ein hohes Maß an Arbeitsqualität in den Einrichtungen gewährleisten zu können, verfolgt der Träger in Zusammenarbeit mit der Kita-Leitung intensiv die Arbeit und die Entwicklung in der Kita. Hierzu informiert die Kita-Leitung in einem Telefon-gespräch mind. 1x pro Woche die Geschäftsführung über aktuelle Entwicklungen in der Kita.
Bei besonderen Anlässen, wie z.B. bei Kindeswohlgefährdungen und Gesundheitsgefährdungen sowie bei Beschwerden, die auch die Kita-Leitung betreffen, wird die Kita-Leitung dazu angehalten, die Geschäftsführung umgehend telefonisch und umfassend per Email über den Sachverhalt zu informieren.
Wird an der Kita-Leitung große Kritik seitens des Teams geäußert und an die Geschäftsführung herangetragen wird, gibt es nach vorheriger Information, seitens der Geschäftsleitung, eine Teamsitzung oder einen Team-Tag. Hier wird von den Mitarbeitern die Kritik an der Leitung offen geäußert und nach Lösungen für die Probleme gesucht.
Regelmäßig 1x pro Monat, findet eine Trägersitzung statt, wo Geschäftsleitung und Kita-Leitung die Möglichkeit haben, sich auszutauschen und zu beraten. Den Rahmen und die Orientierung geben die Kita-Konzeption der Kita.
Jeweils im 1. Quartal eines Jahres kommt die Kita-Leitung sowie Geschäftsführung zu einem eintägigen Workshop zusammen, in dem die inhaltliche, pädagogische, personelle und finanzielle Planung des Jahres aufgestellt wird und die Entwicklungen im abgelaufenen Jahr bewertet werden.
Bei diesem Treffen, bei Bedarf auch früher, werden die verantwortlichen Mitarbeiter für folgende Bereiche benannt: Brandschutz, Unfallschutz, relevante neue gesetzliche Regelungen, Entwicklungen in der Pädagogik.
1.3.5 Personalentwicklung, Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter
Es ist uns ein Anliegen, die fachliche Qualifikation der Erzieher/innen ständig zu aktualisieren und zu verbessern. Unseren Mitarbeiterinnen wird die Teilnahme an Fortbildungs-veranstaltungen ermöglicht. So ist eine hohe und aktuelle Fachlichkeit sichergestellt. Es wird regelmäßig reflektiert, ob alle Bildungsbereiche genügend im Alltag berücksichtigt werden und wurden. Die Kinder werden immer gemeinsam bis zur Schulfähigkeit gebracht.
Im 1. Quartal jedes Jahres wird zwischen Mitarbeiter und Kita-Leitung ein Personalentwicklungsgespräch geführt. Dabei treten die Teilnehmer in einen partnerschaftlichen Dialog, bei dem die Leistung des Mitarbeiters im angelaufenen Jahr reflektiert wird und die beiderseitigen Erwartungen und Ziele für das laufende Jahr definiert werden. Fort- und Weiterbildung ist uns sehr wichtig. Die sozialpädagogischen und anderen Mitarbeiter/innen nehmen regelmäßig an verschiedenen Veranstaltungen – einzeln oder als gesamtes Team – teil. Denn Fortbildung stärkt die Professionalität. Kenntnisse können dadurch aufgefrischt, vertieft und aktualisiert werden.
Mitarbeiter, die sich fortbilden geben dabei ihr neu gewonnenes Wissen an ihre Kollegen weiter, sodass die Fortbildung des Einzelnen der Kita als Ganzes zugutekommt.
Dem Personal stehen im Jahr zwei Team-Tage zur Verfügung, an denen konzentriert zu vorher gemeinsam im Team festgelegten Themen gearbeitet wird. Diese Team-Tage dienen neben den
wöchentlich stattfindenden Teamsitzungen als Möglichkeit, Krisen- und Konflikte innerhalb und außerhalb des Teams zu besprechen und nach Wegen zur Lösung der Probleme zu suchen.
Regelmäßige, 1x pro Monat, stattfindende Teamsitzungen, an denen die Geschäftsführung teilnimmt, bilden eine weitere Säule der Qualitäts- und Personalentwicklung in der Kita. Daneben
unterstützen Teamfortbildungen und Supervisionen durch Externe die systematische Reflexion des beruflichen Handelns der Mitarbeiter und die Teamentwicklung.
Die Kita des Trägers ist auch eine Ausbildungsstätte für pädagogisches Fachpersonal. Dadurch sichert sich der Träger zum einen die Möglichkeit, den eigenen Fachkräftebedarf der Zukunft selber auszubilden. Zudem erhält der Träger neue Impulse, sich mit dem aktuellen Stand der kindlichen Pädagogik auseinander zu setzen. Für Auszubildende eröffnet der Träger die Möglichkeit, das in der theoretischen Ausbildung erworbene Wissen einzusetzen und weiter zu entwickeln. Neben Aus- zubildenden der Fachschulen bietet der Träger Praktikums-stellen für Schüler von allgemeinbildenden und Berufsschulen an.
2. Pädagogische Arbeit
2.1 Bildungsauftrag
Bildung ermöglicht Kindern Zugang zu gesellschaftlicher Teilhabe. Neugier und die Fähigkeit, sich Bildung anzueignen, unterstützen das Kind sein eigenes Weltbild zu bilden. Der Träger sieht es als seine Aufgabe an, diesen Prozess durch Wecken des Kinderinteresses und durch die Vermittlung
von Lernkompetenzen zu erleichtern, fördern und zu beschleunigen.
Die Betreuung in der Kita soll die Kinder auf das Leben in der Gesellschaft vorbereiten, indem es ihnen Werte wie Akzeptanz und Wertschätzung von anderen vermittelt und lehrt, soziale Beziehungen aufzubauen. Die pädagogischen Fachkräfte beteiligen die Kinder an alltäglichen Entscheidungen und geben ihnen die Möglichkeit, erste Gestaltungserfahrungen im Leben zu machen. Hierzu nehmen sie jedes Kind als eigene Persönlichkeit wahr. Die Erzieher/innen nehmen die Fragen, Erfahrungen und Erlebnisse, kurz das Leben der Kinder als Basis für das Lernen und Bilden.
Ziel der täglichen Arbeit ist es, das sich die Kinder ein Bild von sich selbst und von anderen in dieser Welt machen sowie das Weltgeschehen erleben und erkunden. Erzieher/innen verstehen sich dabei als Unterstützer und Begleiter von Lernprozessen. Die Reflexion und Kommunikation der Kinder über die individuellen Erkenntniszuwächse wird gefördert. In Fragen der Sexualität, die in hohem Maße die eigene Persönlichkeit und Lebensweise berühren, werden die Schamgrenzen der Erzieher/-innen, der Kinder und deren Eltern geachtet. Sollten sich Konflikte durch unterschiedliche kulturelle Auffassungen ergeben, werden die Bedürfnisse der Kinder unterstützt. Wenn Fragen der Kinder nach Zeugung, Schwangerschaft und Geburt gestellt werden, antworten wir Ihnen altersentsprechend und wahrheitsgemäß.
2.2 Sozialraumeinbindung / Öffentlichkeitsarbeit
Die Beobachtung des Lebensraumes ist ein wichtiger Punkt bei der Ausarbeitung und Entwicklung der Konzeption der Kita: Die Kindertagesstätte als soziale Institution ist über die Kinder und Eltern geprägt durch den Lebens-und Sozialraum, in dem die Kita liegt. Daher ist es wichtig, die unterschiedlichen Formen des Lebens und Zusammenlebens erfahren und analysieren zu können.
Gelingt dies, so gelingen die Integrationsprozesse und Partizipationsbemühungen, die von der Arbeit der Kinder-tagesstätte ausgehen, umso besser.
Der Träger ist durch die 2 bestehenden Kindertagesstätten und die daraus resultierenden langjährigen Bekanntschaften mit Verantwortlichen anderer Träger sehr gut vernetzt und pflegt einen regelmäßigen Austausch in pädagogischen und organisatorischen Fragen.
Die Fachkräfte engagieren sich in dem Sozialraum und setzen dabei folgende Schwerpunkte:
• Gemeinwesen orientierte Vernetzung bestehender Angebote der Kindertagesstätten mit Angeboten von Schule, Jugendhilfe, Bibliotheken und ansässigen Betrieben, Kinderärzten, Bildungs- und Kulturträger, Beratungsstellen, nachbarschaftliches Engagement, Selbsthilfemöglichkeiten und familien-unterstützende Dienstleistungen,
• Kindertagesstätten als Lernorte für generationsübergreifende Angebote,
• Mitarbeit in Fachgremien sowie Zusammenarbeit mit Fachinstitutionen. Durch Transparenz und Offenheit wird den Eltern und Kindern der Zugang zu Bildung vereinfacht und Ängsten vor Nicht-Akzeptanz und Neuem sowie Unbekanntem entgegenwirkt. Besonders beim Übergang zur Schule ist dies von besonderer Bedeutung.
Die Kita integriert sich auch am allgemeinen Stadtleben durch die Teilnahme an Veranstaltungen und Festen, Besuche von / bei der BSR, Polizei und Feuerwehr. Der Träger bestärkt und unterstützt die Kitas im Dialog mit unterschiedlichen Netz- werkpartnern vor Ort. Ziel dieser Zusammenarbeit ist es, eine stärkere Vernetzung im Sozialraum im Sinne einer Verantwortungsgemeinschaft zu etablieren. Unterschiedliche Akteure agieren für die Bedürfnisse der Kinder und Familien nach Bildung, Erziehung und zum Schutz des Kindes.
Als Träger wollen wir mit unseren Einrichtungen im unmittel- baren Umfeld präsent sein. Eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit soll
– den Bekanntheitsgrad und das Ansehen unserer Einrichtung steigern,
– den Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag transparent machen,
– Vertrauen der Öffentlichkeit zu unserer Einrichtung aufbauen und pflegen.
Bei der Zusammenarbeit mit den Institutionen sind uns die gegenseitige Offenheit und das Vertrauen ein großes Anliegen, natürlich immer mit Einhaltung des Datenschutzes und falls erforderlich mit einer Schweigepflichtentbindung von den Eltern.
Ziele der Zusammenarbeit:
– Bei Kindern mit erhöhtem Förderbedarf besser und schneller zu reagieren
– Die Arbeit in der Öffentlichkeit transparenter zu machen
– Den Austausch mit anderen pädagogischen Einrichtungen zu pflegen
– Die Kinder gezielt auf die Schule vorzubereiten
– Den Übergang von der Kita in die Schule zu erleichtern
Die Formen der Zusammenarbeit können unterschiedlich ausgestaltet sein:
Von besonderer Bedeutung ist die Kooperation zwischen Kindertageseinrichtungen und den Schulen im Sozialraum. Ziel dieser Kooperationen soll sein, den Übergang von der Kita in die Schule so sanft und leicht wie möglich zu gestalten, aber auch die Kinder gezielt auf die Schule vorzubereiten. Im Mittelpunkt steht dabei das Erkennen individueller Ausgangslagen, die Verständigung über spezielle Förderbedarfe, die zunächst gemeinsame Unterstützung individueller Lern-und Bildungsent- wicklungen und die Abstimmung der pädagogischen Maßnahmen.
2.3 Bedarf
Kindertagesstätten sind für Kinder ein Erfahrungs- und Lern-Raum, die ein unterstützendes und ergänzendes Angebot für Familien darbieten. Gleichzeitig leistet sie Unterstützung und Entlastung bei der Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsleben und hilft Eltern und Kinder, die gemeinsame Zeit lebendiger, bewusster und wertvoller zu erfahren.
3. Eltern- und Familienarbeit, Erziehungspartnerschaft, Kinderschutz
3.1 Eltern- und Familien als Partner und Beteiligte
Nur im engen Kontakt mit den Eltern können die Kinder optimal in ihrer Entwicklung begleitet werden. Eine wichtige Voraussetzung dazu ist, dass sich Eltern und Erzieherinnen gegenseitig respektieren und verstehen. Alle Beteiligten sollten sich bemühen, Informationen rechtzeitig und vollständig weiterzugeben.
Kontakt zu den Eltern heißt in der Praxis:
– Regelmäßige Elterngespräche
– Entwicklungsgespräche
– Tür- und Angelgespräche
– Elternabende
– Nachmittage für Eltern und Kinder
– Feste & Feiern
– Elternfrühstück
Bei der Zusammenarbeit zwischen Eltern und Kindertagesstätte ist uns wichtig:
– Ins Gespräch zu kommen,
– Flexibilität von beiden Seiten zu zeigen.
– Sich gegenseitig zu respektieren.
– Ein ehrliches und offenes Miteinander zu leben.
– Unterstützung und Begleitung der Aktivitäten zu sichern.
– Einen Lösungsorientierten Dialog zu führen.
Die aufgeführten Punkte sollen verdeutlichen, wie wichtig ein Miteinander und ein Austausch zu der Situation in der Kindertagesstätte und der Familie ist. Es ermöglicht allen Beteiligten eine individuelle Kinderbetreuung. Das Gespräch über Erziehungsziele und -methoden ist somit die Grundlage für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Eltern und Erzieherinnen. Den Eltern soll aber auch die Möglichkeit gegeben werden, den Alltag mitzuerleben und im abgesprochenen Rahmen mitzugestalten. Eltern können in Absprache mit den Erzieherinnen und abgestimmt auf das Gruppengeschehen als aktiv Mitwirkende einbezogen werden. Dies bereichert den Kindergartenalltag; den Kindern werden neue Bildungsmöglich-keiten eröffnet und es wird ihnen ein umfassender Einblick in die Erwachsenenwelt ermöglicht. Wir wollen die Eltern motivieren, ihre besonderen Fähigkeiten, wie Handwerkern, Kultur, Kunst und Musik oder „Naturwissenschaftliches“ in den Kita- Alltag einzubringen. Vielleicht gibt es die Möglichkeit, Kinder an den Eltern-Arbeitsplatz einzuladen, für sie ein Theaterstück einzuüben, einen Besuch im Museum, der Feuerwehr zu planen oder die Gruppe bei Ausflügen zu begleiten.
Das Kita-Team erarbeitet innerhalb des vom Träger vor- gegebenen Rahmens die Kita-Konzeption. Hier werden auch spezifische Themen wie der Tagesablauf und die Schlaf- und Ruhephasen der Kinder festgeschrieben. Die Eltern akzeptieren durch die Anmeldung ihres Kindes in der Kita die Konzeption mit allen Inhalten und Regelungen. Sie werden durch die Kita-Leitung bereits bei der Anmeldung darauf hingewiesen, dass die Konzeption die Basis der Arbeit in der Kita ist und in der Konzeption der Kita nicht berücksichtigte Wünsche bzgl. der pädagogischen Arbeit und dem Tagesablauf nicht berücksichtigt werden können. Wünsche die an den Träger herangetragen werden, werden von ihm mit dem Hinweis, dass das Konzept bis zur nächsten Überarbeiten festgeschrieben ist, zurückgewiesen.
Elternvertreter:
Für das Kind ist es besonders wichtig, dass die Erziehenden (= Sorgeberechtigten) und die sozialpädagogischen Mitarbeiter/innen der Kindertagesstätte vertrauensvoll zusammenarbeiten und sich gegenseitig informieren. Es wird daher erwartet, dass die Erziehungsberechtigten an den Eltern- versammlungen teilnehmen. Für Einzelgespräche und Entwicklungsgespräche stehen die Leitung der Kindertages-einrichtung und die jeweiligen Erzieher/innen nach vorheriger Vereinbarung zur Verfügung.
In jeder Gruppe wird mind. ein Elternvertreter gewählt, welcher als Bindeglied zwischen Eltern und pädagogischen Personal / Träger agieren soll. Sie dienen als Ansprechpartner für die Eltern der Gruppe bei Problemen. Auch sind sie Ansprechpartner für das Fachpersonal, um gruppeninterne Abläufe und Veranstaltungen mitzugestalten. Vierteljährig nehmen alle Elternvertreter an der Dienstberatung teil, um etwaige Probleme anzusprechen.
Elternabende:
Jede Gruppe veranstaltet 2x pro Kita-Jahr einen Elternabend zu gruppenspezifischen Themen. Hierbei werden Eltern mit zu fällenden Entscheidungen konfrontiert und Ihre Meinung in die Entscheidung mit einbezogen. Die Eltern bekommen dazu einen Einblick in das Kitageschehen und haben die Möglichkeit, Kritik oder Lob offen zu äußern.
Entwicklungsgespräche:
Einmal im Kita-jahr findet ein Entwicklungsgespräch statt, wo die Erzieherinnen auf die Stärken des jeweiligen Kindes eingehen und weitere Ziele, in ihrer Arbeit mit dem Kind, mit den Eltern vereinbaren.
Tür- und Angelgespräche:
Sie bieten beim Bringen und Abholen die Möglichkeit, kurze Informationen über das Kind auszutauschen. Die Erzieher werden von der Kita-Leitung dazu angehalten und wenn nötig geschult, diese Gespräche möglichst kurz zu halten und wenn nötig den Eltern einen Gesprächstermin anzubieten.
3.2 Kinderrechte
Die Einhaltung aller im Vertrag der UN-Kinderrechtskonvention stehenden Rechte und die Einbeziehung von Kindern in Entscheidungen ist für den Träger und das Fachpersonal über die gesetzliche Verpflichtung hinaus eine Selbstverständlichkeit. Dies ermöglicht zudem, die Ideen und Wünsche der Kinder zu erkennen und – soweit wie möglich – umzusetzen. Dadurch steigern sie das Selbstwertgefühl der Kinder und zeigen Ihnen, dass sich der Einsatz für die eigenen Ideen lohnenswert sein kann.
Gleichzeitig lernen die Kinder, Vorschläge und Ansichten anderer Beteiligter zu erfassen und zu akzeptieren und Kompromisse zu einzugehen.
3.3 Kinderschutz
Die Öffentlichkeit trägt die Verantwortung für den Schutz der Kinder vor Gefährdungen. Kindeswohlgefährdung ist ein das Wohl und die Rechte eines Kindes (nach Maßgabe gesellschaftlich geltender Normen und begründeter professioneller Einschätzung)
beeinträchtigendes Verhalten oder Handeln bzw. ein Unterlassen einer angemessenen Sorge durch Eltern oder andere Personen in Familien oder Institutionen (wie z.B. Heimen, indertagesstätten,
Schulen, Kliniken oder in bestimmten Therapien) das zu nicht-zufälligen Verletzungen, zu körperlichen und seelischen Schädigungen und / oder Entwicklungsbeeinträchtigungen eines
Kindes führen kann, was die Hilfe und eventuell das Eingreifen von Jugendhilfe-Einrichtungen und Familiengerichten in die Rechte der Inhaber der elterlichen Sorge in Interesse der Sicherung der Bedürfnisse und des Wohls eines Kindes notwendig machen kann.
Um eine Kindeswohlgefährdung zu erkennen und entsprechende Maßnahmen einleiten zu können, hat der Träger hierzu eine pädagogische Fachkraft zur Kinderschutzbeauftragten ernannt. Diese ist umfassend über das Thema Kinderschutz informiert und sie wurde vom Träger zu einer Weiterbildung zur Kinder-schutzbeauftragten geschickt. Sie nimmt an regelmäßigen Fortbildungen oder Infoveranstaltungen teil und trifft sich vierteljährig mit den Kinderschutzbeauftragten aus den anderen Kindertagesstätten des Trägers. Der Träger stellt sicher, das sich die Kinderschutzbeauftragte kurzfristig als „insoweit erfahrene Fachkraft“ gemäß § 8a SGB VIII qualifiziert oder bereits qualifiziert hat.
Der Träger entwickelt zur objektiven Einschätzung einen Verfahrensablauf für den Umgang mit einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung in der Kindertageseinrichtung und stellt durch Weiterbildungen und Schulungen sicher, dass alle Mitarbeiter in den Aufgaben und Verfahrensabläufen zum Kinderschutz geschult sind. Zum Erfassen und Dokumentieren von evtl. Gefährdungssituationen wird der „Berlineinheitliche Erfassungsbogen bei Verdacht einer Kindeswohlgefährdung“ eingesetzt.
Handlungsplan zum Umgang mit Kindeswohlgefährdungen
Zur effizienten Reaktion auf Kindeswohlgefährdungen hat der Träger einen Handlungsplan aufgestellt, der auf den „Empfehlungen zur Umsetzung des Schutzauftrages bei
Kindeswohlgefährdung nach §8a SGB“ der Senatsverwaltung für Bildung beruht.
Schritt 1:
Wenn eine Fachkraft mehrfach Auffälligkeiten bei einem Kind beobachtet, so sucht sie zunächst das Gespräch mit anderen Kolleginnen, um die eigene Wahrnehmung zu überprüfen. Die Kitaleitung ist hierüber zu informieren und in alle weiteren Schritte einzubeziehen.
Schritt 2:
Anhand der Dokumentation wird in einer Teamberatung reflektiert, ob es sich tatsächlich um eine Gefährdung des Kindes handelt. Möglicherweise sind für eine endgültige Entscheidung
• weitere Informationen einzuholen,
• das Kind je nach Situation und Alter einzubeziehen,
Schritt 3:
Entscheidung a)Gespräch mit den Eltern oder b)vorerst kein Gespräch
a) es wird ein Gespräch zwischen den Eltern, der Erziehern und gegebenenfalls der Kita-Leitung geführt (wenn dies nicht erfolgreich ist, weiter mit Schritt 4)
b) die Kinderschutzfachkraft wird hinzugezogen und im Team der Fall geschildert
Schritt 4:
Hinzuziehung der Kinderschutzfachkraft
• es wird ein Gespräch zwischen der Erzieherin, der Fachkraft für Kinderschutz und der Kita-Leitung durchgeführt
• die Fachkraft für Kinderschutz vereinbart mit den Eltern einen Gesprächstermin zur Risikoabschätzung
• den Eltern werden Hilfeangebote vorgestellt und gegebenenfalls ein Hilfeplan erstellt
Schritt 5:
Entscheidung a) die Gefährdung konnte abgewendet werden oder b) die Gefährdung besteht weiterhin
a) die Erzieher beobachten und dokumentieren und geben ggf. weitere Hilfsangebote
b) das Jugendamt wird von der Kita-Leitung unter Berücksichtigung des Datenschutzes informiert und eingeschaltet.
Kindeswohlgefährdung innerhalb der Kindertageseinrichtung
Wenn Eltern eine Gefährdung des Kindeswohles innerhalb der Kita durch eine(n) Mitarbeitenden vermuten oder erkennen, so sind die Befürchtungen der Eltern ernst zu nehmen. Ein solcher Vorwurf erfordert ein unmittelbares Handeln, indem der Sachverhalt entsprechend der zuvor beschriebenen Schritte beobachtet und dokumentiert und in einer gemeinsamen Teamsitzung /kollegialen Beratung überprüft wird. Der oben beschriebene Handlungsplan hat hier in allen seinen Punkten Gültigkeit.
Wenn Kinder oder Eltern eine Gefährdung des Kindeswohls innerhalb der Kita durch ein oder mehrere andere Kinder vermuten oder erkennen, so ist auch diesem Verdacht entsprechend des beschriebenen Handlungsplans unverzüglich nachzugehen.
4. Qualitäts- und Beschwerdemanagement
4.1 Qualitätsmanagement
Es ist uns ein Anliegen, die fachliche Qualifikation der Erzieher/innen ständig zu aktualisieren und zu verbessern. Unseren Mitarbeiterinnen wird die Teilnahme an Fortbildungs-veranstaltungen ermöglicht. So ist eine hohe und aktuelle Fachlichkeit sichergestellt. Es wird regelmäßig reflektiert, ob alle Bildungsbereiche genügend im Alltag berücksichtigt werden und wurden. Die Kinder werden immer gemeinsam bis zur Schulfähigkeit gebracht. Die Eltern werden in Gesprächen und Elternabenden über die Qualität der sozialpädagogischen Bildungsarbeit informiert oder machen sich selbst ein Bild davon.
Der Vorstand und die Geschäftsführung von NICE BILDUNG E. V. überprüft und bespricht mit den Erzieher/innen die Anschaffungen, die Ausstattung und die pädagogischen Rahmenbedingungen. Die Qualifikationsvereinigung Berliner Sozialpädagoginnen (KIQu.) evaluiert uns von außen und bietet einen Informationsaustausch durch Mitarbeit in der AG Kindertagesbetreuung (AG KiTaBe) an. Dort wird rege an der Umsetzung der Anforderungen an die Kindertagesbetreuung durch den Berliner Senat gearbeitet. Die interne Evaluation wird im 2 Jahresturnus selbständig im Haus von der Kita-Leitung durchgeführt.
4.2 Beschwerdemanagement
Wie überall im Zusammenleben und –arbeiten kann es auch in der Kindertagesstätte zu Konflikten und Anlässen zu Beschwerden kommen. Es können z.B. Konflikte zwischen den Kindern, zwischen Kindern und Erwachsenen, zwischen Erziehern und Eltern, innerhalb des Teams und auch zwischen Eltern und dem Träger oder zischen den Eltern verschiedener Kinder auftreten.
Wir nehmen Beschwerden und Konflikte von Kindern und Erwachsenen gleichermaßen ernst und wir suchen nach Lösungen, die für alle Beteiligten gleichermaßen zufriedenstellend sind.
Generell sind wir bemüht, die Beschwerden und Konflikte möglichst zeitnah und mit den betreffenden Parteien zu besprechen. Eltern äußern ihre Beschwerden zunächst bei den Erziehern direkt. Das kann im Tür-und-Angel-Gespräch statt-finden und bei größeren Konflikten vereinbaren Eltern und Erzieher kurzfristig (innerhalb einer Woche) einen Gesprächstermin. Sollte eine Konfliktlösung auf dem direkten Weg nicht möglich sein, können sich die Eltern direkt an die Kita-Leitung wenden, die dann im Einzel- oder Gruppengespräch um eine Lösung bemüht ist. Ist auch dieser Weg nicht erfolgreich, können die Eltern einen Termin mit dem Träger vereinbaren, um eine Lösung herbeizuführen.
Die Kinder gestalten und bestimmen den Alltag in der Kindertagesstätte entsprechend ihren Möglichkeiten aktiv mit. In den „großen“ Gruppen findet täglich ein Morgenkreis statt, wo die Kinder die Möglichkeit haben, Wünsche und Beschwerden zu äußern. Gemeinsam werden dann bei Problemen nach Lösungen gesucht und bei verschieden Wünschen, was den Tagesplan betrifft, gemeinsam abgestimmt. Sollte ein Konflikt nicht im Morgenkreis gelöst werden können, liegt es in der Verantwortung des jeweiligen Erzieherteams, einen geeigneten Rahmen zu schaffen. Sollte sich der Konflikt als grundlegender herausstellen, werden sowohl der Träger als auch die Eltern des betroffenen Kindes hinzugezogen. Das Personal kontaktiert im Konflikt- und Beschwerdefall zunächst die Kita-Leitung. Diese versucht zunächst die Konflikte zwischen den Beteiligten zu klären. Sollte sich keine zufriedenstellende Lösung finden, wird der Träger mit hinzugezogen.
Der Träger bietet die Möglichkeit einer Supervision, um Konflikte konstruktiv anzusprechen und zu bearbeiten. Auch eine professionelle Konfliktvermittlung seitens des Trägers ist vorgesehen. Der Träger sammelt die Beschwerden von Eltern und Personal. Wenn in den Bereichen der Beschwerden organisatorische oder strukturelle Ursachen für Konflikte ersichtlich sind, ist es die Aufgabe des Trägers, wenn erforder- lich in Abstimmung mit dem pädagogischen Fachpersonals und
den Elternvertretern tätig zu werden.
5. Fortschreibung, Weiterentwicklung
Diese Trägerkonzeption ist als Soll-Konzeption anzusehen. Sie ist nicht als abschließend festgeschrieben und orientiert sich an der Planung und den vorhandenen Lernerfahrungen der Autoren.
Der Träger wird die Konzeption in der Praxis einsetzen. Danach wird die Konzeption gemeinsam mit externen Sachverständigen, dem pädagogischen Personal und Federführung der Geschäfts-führung regelmäßig evaluiert, entsprechend fortgeschrieben und weiterentwickelt.